Wir unterscheiden zwei Bereiche: Schäden, die Ihr Kind in der Schule anrichtet und Unfälle, die in der Schule oder auf dem Schulweg passieren. Bei Schäden, die Ihr Kind in der Schule anrichtet, haften Sie als Eltern bzw. Ihre Haftpflichtversicherung. Für die Kosten bei Unfällen tritt die Unfallversicherung oder Haftpflichtversicherung der Schule in Kraft. Dies gilt auch für Schulfeste und andere schulische Veranstaltungen. Setzen Sie sich bitte im Falle eines Unfalls so schnell wie möglich mit der Schule in Verbindung, damit eine Unfallmeldung aufgenommen werden kann (siehe auch Unfallanzeige).