Die Aufsichtspflicht der Schule gilt für die Gesamtdauer des Unterrichts oder sonstiger schulischer Veranstaltungen. Dazu gehören auch die Pausen und die Unterrichtswege zwischen Schule und anderen Orten. An unsere Schule ist ab 7.30 Uhr eine Lehrperson vor Ort. Ebenso ist in den großen Pausen eine Lehrkraft draußen auf dem Schulhof. Die Lehrpersonen sind Ansprechpartner für alle Kinder und versuchen den Jungen und Mädchen in schwierigen Situationen zu helfen. Sie unterstützen die Kinder in Konfliktsituationen, versuchen gefährliche Situationen zu entschärfen und leisten im Bedarfsfall Erste Hilfe. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Lehrer nicht überall sein können und dass es kaum möglich ist, alles zu sehen, was auf dem Schulgelände geschieht. Denken Sie auch daran, dass nicht jeder Konflikt zwischen den Kindern das Eingreifen einer Lehrerkraft erfordert. Nach dem Schulgesetz müssen sich Kinder beaufsichtigt fühlen.
Keine Aufsichtspflicht gilt für den Schulweg.