Alle 2 Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Die Vorsitzenden der Klassen sind zudem Vertreter in den Klassenkonferenzen sowie Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes. Für die Vertretung in den Fachkonferenzen werden vom Schulelternrat Elternvertreter gewählt. Die Aufgaben der Elternvertretung reichen von der Mitsprache bei Schulversuchen oder der Auswahl von Schulbüchern über das Engagement bei aktuellen Konflikten in der Klasse oder der gesamten Schule bis zur Organisation von Klassen- oder Schulfesten.