Schul-ABC

Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dies gilt nicht nur für den Unterricht, sondern auch für alle verbindlichen Schulveranstaltungen. Ein Schüler / eine Schülerin kann nur in begründeten Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen kann bei der Klassenlehrerin beantragt werden. Längerfristige Beurlaubungen müssen

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Im Inklusionskonzept werden schulische und außerschulische Angebote aufgeführt. Bitte informieren Sie sich dort oder wenden Sie sich bei Fragen vertrauensvoll an unsere Lehrkräfte.

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Im Laufe des 4. Schuljahrgangs finden zwei Beratungsgespräche statt, einer im November und ein weiterer im März. Die Lehrkraft gibt den Eltern eine Übersicht über den Lernstand und berät gemeinsam mit den Eltern über die weitere schulische Laufbahn des Kindes.

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