Schul-ABC

Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dies gilt nicht nur für den Unterricht, sondern auch für alle verbindlichen Schulveranstaltungen. Ein Schüler / eine Schülerin kann nur in begründeten Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen kann bei der Klassenlehrerin beantragt werden. Längerfristige Beurlaubungen müssen

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