Schul-ABC

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und ihre Vertreter bilden den Schulelternrat. Er tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr. Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen und muss bei grundsätzlichen Entscheidungen, die die Organisation der Schule oder die Leistungsbewertung betreffen, informiert werden. In einzelnen Punkten hat der Schulelternrat ein Mitbestimmungsrecht (siehe hierzu: Leitfaden zur

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Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen. Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss. Den Antrag auf Schülerbeförderung können Sie online

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Alle vier Jahre findet im Anschluss an eine Projektwoche ein großes Schulfest statt. Die Feier wird gemeinsam vom Kollegium und den Elternvertretern geplant und organisiert.

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Am Anfang eines neuen Schuljahres erhalten alle Kinder für 4,00 € einen Schulplaner. Dort tragen die Kinder ihre Hausaufgaben ein. Die Lehrer notieren dort aber auch kurze Mitteilungen an Sie und weisen z.B. auf fehlende Materialien hin. Schauen Sie also bitte regelmäßig den Schulplaner Ihres Kindes nach. Sie können dort auch (im hinteren Teil) eine

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