Schul-ABC

Bei offiziell durch die Medien angesagtem, witterungsbedingtem Unterrichtsausfall hat Ihr Kind generell schulfrei und darf zu Hause bleiben. Für Kinder berufstätiger Eltern ist in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15 Uhr immer eine Betreuungsperson in der Schule anwesend, so dass Sie Ihr Kind zur Schule schicken können. Unterricht findet an einem solchen Vormittag nicht

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