Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und ihre Vertreter bilden den Schulelternrat. Er tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr. Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen und muss bei grundsätzlichen Entscheidungen, die die Organisation der Schule oder die Leistungsbewertung betreffen, informiert werden. In einzelnen Punkten hat der Schulelternrat ein Mitbestimmungsrecht (siehe hierzu: Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen).
Der Schulelternrat wählt den/die Elternratsvorsitzende/n und ein/e Stellvertreter/in aus seiner Mitte sowie Vertreter für die Gesamtkonferenz.
Der/die Vorsitzende/r des Schulelternrats vertritt die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und der Landesschulbehörde.
Der Schulelternrat setzt sich mit viel Herzblut und Engagement für die Schulgemeinschaft ein. Ob bei der gemeinsamen Vorbereitung und Durchführung von verschiedenste Schulfeiern, der Organisation vom Laternenfest, das liebvolle Dekorieren bei den verschiedenen Festlichkeiten, das Waffeln Backen beim Adventsbasteln, der Unterstützung bei klassenbezogenen Projekten, der Schulelternrat ist stets mit viel Liebe im Einsatz.