Alle Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache können schulische Sprachförderung erhalten. Diese findet in Einzelförderung in Kleingruppen statt und wird je nach Stundenplan parallel zum Unterricht oder im Anschluss an den Unterricht erteilt. Für zugezogene Schülerinnen und Schüler, die nicht über Deutschkenntnisse verfügen, besteht die Möglichkeit, Stunden für außerschulische Sprachförderung bei der VHS zu beantragen. Diese Sprachförderung findet in der Regel in der Schule und auch parallel zum Unterricht statt.