Einschulung
In Niedersachsen wird die Einschulung durch den § 64 Abs. 1 des Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) geregelt. Alle Kinder, die vor einem festen Stichtag sechs Jahre alt werden, sind mit dem Beginn des nachfolgenden Schuljahres schulpflichtig.
Im Schuljahr 2025/2026 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Oktober 2018 und 30. September 2019 geboren wurden.
Jüngere Kinder können als so genannte „Kann-Kinder“ auf Antrag der Erziehungsberechtigten früher eingeschult werden, wenn sie die körperliche und geistige Schulfähigkeit mitbringen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichende Entwicklung zeigen.
Hier können Sie den Anmeldebogen der Grundschule Osterwald herunterladen:
Hier können Sie die Entbindung von der Schweigepflicht herunterladen:
Die Termine für die Einschulung 2025/2026 teilen wir Ihnen noch mit.
Ratgeber
Unsere Grundschule soll für alle Kinder ein sicherer Ort zum Leben und Entwickeln sein. Wir möchten auch Eltern so gut es geht unterstützen. Manchmal bedarf es jedoch spezieller Hilfe. Wir haben einige wichtige Programme und Ratgeber zusammengestellt.
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche in der Grafschaft Bentheim, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, den Kinderzuschlag zum Kindergeld oder Wohngeld beziehen.
Es besteht die Möglichkeit, als Person Anträge zu stellen oder Unterlagen einzureichen. Wir als Schule können die Bestätigung über die Notwendigkeit von Lernförderung einreichen.
Mehr dazu erfahren Sie HIER.
In der Grafschaft Bentheim gibt es mehrere Beratungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche:
Das Elterntelefon ist ein Angebot von Nummer gegen Kummer e.V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund und anderen freien Trägern.
Seit 2001 besteht das Elterntelefon als bundesweites Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangebot, das Eltern und andere Erziehende in den oft schwierigen Fragen der Erziehung Ihrer Kinder unterstützt.
Das Elterntelefon ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr sowie dienstags und donnerstags bis 19 Uhr besetzt.
Die kostenlose Rufnummer lautet:
0800 111 0 550
HOBBIT ist eine spezialle Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, die Opfer von sexueller Gewalt sind oder Fragen hierzu haben.
Grundsatz und Ziel der Arbeit von HOBBIT ist der Schutz der Rechte, Interessen und Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Mehr dazu erfahren Sie HIER.
Schulrecht
Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4 und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern erfolgreiches Lernen. Sie schafft die Grundlage für den weiteren Bildungsweg und ermöglicht den Erwerb notwendiger Kompetenzen für weiterführende Bildungsprozesse. All dies ist in umfangreichen schulrechtliche Vorgaben für das Bundesland Niedersachsen geregelt.
Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) bildet die rechtliche Grundlage für das gesamte Schulwesen im Bundesland Niedersachsen. Es regelt die Rahmenbedingungen und Strukturen des Schulbetriebs sowie die Rechte und Pflichten von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern und Schulträgern. Das Gesetz legt unter anderem fest, welche Schulformen es gibt, wie der Unterricht organisiert ist, welche Bildungsziele verfolgt werden und wie die Mitbestimmung innerhalb der Schulgemeinschaft funktioniert.
Durch das NSchG werden ein geregelter Schulbetrieb und Chancengleichheit in der Bildung gesichert. Es dient als Orientierung für alle Beteiligten im Bildungswesen und sorgt dafür, dass schulische Abläufe transparent und rechtlich fundiert sind.
Das NSchG kann HIER heruntergeladen werden.
Die aktuelle Fassung des Grundsatzerlasses „Die Arbeit in der Grundschule“ ist zum 01. Juli 2024 in Kraft getreten. Darin wurden Anpassungen an das Niedersächsische Schulgesetz sowie inhaltliche Schärfungen und Schwerpunktsetzungen vorgenommen.
Mehr dazu erfahren Sie HIER.
Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen ist durch einen Erlass geregelt, der auch als „LRS“-Erlass bezeichnet wird.
Die Gültigkeitsdauer des Erlasses zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen vom 04. Oktober 2005 ist mit dem 31. Dezember 2012 abgelaufen.
Bis zur Veröffentlichung einer überarbeiteten Fassung ist der Erlass jedoch weiter anzuwenden.
Mehr dazu erfahren Sie HIER.
Weiterführende Schulen
Die Entscheidung, welche weiterführende Schule ein Kind nach der 4. Klasse besucht, obliegt den Erziehungsberechtigten. In mindestens zwei Beratungsgesprächen unterstützen wir als Grundschule bei der Entscheidung. Grundlage für diese Gespräche bilden Leistungsstand, die Lernentwicklung und das Sozial- und Arbeitsverhalten des Kindes. Alle Kriterien sind bei der Beratung für eine weiterführende Schulform wichtig. Wenngleich bestimmte Notendurchschnitte nicht vorgegeben sind, wird das gesamte Notenbild berücksichtigt. Zur Protokollierung der beiden Beratungsgespräche wird ein vorgegebenes Formular verwendet. Auf Wunsch geben wir eine Schullaufbahnempfehlung, die im Beratungsprotokoll dokumentiert wird.
Das Niedersächsische Kultusministerium hat einen Prospekt mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule herausgegeben: