Bei offiziell durch die Medien angesagtem, witterungsbedingtem Unterrichtsausfall hat Ihr Kind generell schulfrei und darf zu Hause bleiben.
Für Kinder berufstätiger Eltern ist in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15 Uhr immer eine Betreuungsperson in der Schule anwesend, so dass Sie Ihr Kind zur Schule schicken können. Unterricht findet an einem solchen Vormittag nicht statt. Es fahren keine Taxis.
Jeweils im April (für die Sommermonate) und im Oktober (für die Wintermonate) wird der Betreuungsbedarf bei witterungsbedingten Unterrichtsausfall in einem Elternbrief abgefragt. Sollten Sie Ihr Kind zur Betreuung angemeldet haben, kurzfristig jedoch keine Betreuung benötigen, können Sie es um 7.30 Uhr in der Schule abmelden.
Für den witterungsbedingten Unterrichtsausfall in den Wintermonaten besteht die Möglichkeit, sich beim Landkreis Grafschaft Bentheim für den kostenlosen E-Mail oder SMS Newsletter registrieren zu lassen unter: http://www.grafschaft-bentheim.de