Schul-ABC

Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Dies gilt nicht nur für den Unterricht, sondern auch für alle verbindlichen Schulveranstaltungen. Ein Schüler / eine Schülerin kann nur in begründeten Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich. Eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen kann bei der Klassenlehrerin beantragt werden. Längerfristige Beurlaubungen müssen

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Im Inklusionskonzept werden schulische und außerschulische Angebote aufgeführt. Bitte informieren Sie sich dort oder wenden Sie sich bei Fragen vertrauensvoll an unsere Lehrkräfte.

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Im Laufe des 4. Schuljahrgangs finden zwei Beratungsgespräche statt, einer im November und ein weiterer im März. Die Lehrkraft gibt den Eltern eine Übersicht über den Lernstand und berät gemeinsam mit den Eltern über die weitere schulische Laufbahn des Kindes.

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Unsere Schulbücherei ist ausgestattet mit Büchern zu vielen unterschiedlichen Themen und in verschiedenen Lesestufen. Die Schulbücherei ist für Klasse 1/2 immer dienstags und für Klasse 3/4 immer mittwochs in der großen Pause geöffnet. Die Kinder haben dann die Möglichkeit, zu stöbern, Bücher auszuleihen und zurückzugeben.

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In den letzten Jahren hatten wir das Glück von einem Praktikanten/einer Praktikantin des Bundesfreiwilligendienstes unterstützt zu werden. Der/die Freiwillige unterstützt die Lehrkräfte am Vormittag im Unterricht, übernimmt organisatorische Aufgaben und übernimmt Aufgaben im Rahmen des Ganztags (z.B. Betreuung oder Anbieten einer AG). Der Bundesfreiwilligendienst an unserer Schule erfolgt in Kooperation mit dem ASC Göttingen.

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