Gesetzliche Besuchsverbote In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in
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Informieren Sie sich … bei der Klassenlehrkraft im Sekretariat (montags von 10.30 – 12.30 Uhr und mittwochs von 8.00 – 12.30 Uhr) bei der Elternvertretung Ihrer jeweiligen Klasse bei der Schulleitung auf der Homepage Informieren Sie uns … bei Änderungen Ihrer Kontaktdaten bei Veränderungen bezüglich des Erziehungsrechts wenn Sie Anregungen, Fragen, … haben