NEU: Informationen zur Notbetreuung in der Samtgemeinde Neuenhaus / aktualisiertes Antragsformular  (Stand 23.04.2020)

Aktuelle Informationen zur Notbetreuung in der Samtgemeinde Neuenhaus finden Sie unter folgendem Link:

Informationen zur Notbetreuung 

Anmeldeverfahren zur Notbetreuung an der Grundschule Osterwald

Wenn Sie Notbetreuung benötigen, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit der Schulleitung auf:

telefonisch: 05941/8217

per Mail: info@grundschule-osterwald.de

Nutzen Sie zur Anmeldung bitte zusätzlich das Anmeldeformular der Samtgemeinde Neuenhaus und lassen Sie es der Schule ausgefüllt zukommen.

Antrag auf Notbetreuung (neu)

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Hintergrundinformationen vom Kultusministerium

Die Notbetreuung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen und Schulen wird fortgesetzt und ausgeweitet. Insbesondere bei den Härtefällen soll es Erweiterungen geben mit Blick auf drohende Kindeswohlgefährdung, die Situation Alleinerziehender, die gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern sowie drohende Kündigung und erheblichen Verdienstausfall. Diese Neuerungen hat das Niedersächsische Kultusministerium heute kurzfristig den Kommunalen Spitzenverbänden, den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Vertretern der Trägerverbände vorgestellt.

Zukünftig sollen zudem Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufgenommen werden können. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Tele-kommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen aber vor der Möglichkeit der Inanspruchnahme ausgeschöpft worden sein. Diese Neuregelungen sollen im Verlaufe der kommenden Woche sukzessive vor Ort umgesetzt werden. (Quelle: Kultusministerium Niedersachsen)

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NEU: Eckpfeiler zur vorsichtigen und behutsamen Öffnung von Schulen (Stand: 16.04.2020)

Liebe Eltern, in einer Pressekonferenz sowie in einem Schreiben an die Schulen hat Kultusminister Tonne über den Fahrplan für eine vorsichtige und behutsame Öffnung der Schulen informiert.

Der Kultusminister schreibt: „In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und -orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Phasen des Lernens in der Schule geben. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien jedoch realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben.“

Das Wiederanlaufen des Schulbetriebs erfolgt jahrgangsweise. Für die Grundschulen sieht der Fahrplan folgendermaßen aus:

  • ab 4. Mai: Unterrichtsbeginn für die 4. Klasse
  • ab dem 18. Mai: Unterrichtsbeginn für die 3. Klasse
  • im Zeitraum von Ende Mai bis Mitte Juni 2020: Unterrichtsbeginn für die Klassen 1 und 2.

Eine Notbetreuung ist weiterhin gewährleistet. Informationen hierzu sowie zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte der Homepage der Schule (Rubrik Aktuelles: Aktuelles zur Schulschließung vom 31.03.2020)

Die Schülerinnen und Schüler müssen ihre sozialen Kontakte weiterhin auf Distanz gestalten. Um dies in der Schule gewährleisten zu können, sind organisatorische Veränderungen zum bisherigen und vertrauten Schulalltag notwendig. Hygiene- und Abstandregeln müssen gewährleistet werden. Dies betrifft die Schülerbeförderung genauso wie den Unterricht und die Pausen in der Schule. Bis auf Weiteres werden die Schülerinnen und Schüler daher in festen, kleinen Lerngruppen (halbe Klassenstärke) unterrichtet.

Für Kinder, die zu einer Risikogruppe gehören oder die in häuslicher Gemeinschaft leben mit einer Person, die einer Risikogruppe angehört, besteht nicht die Pflicht, die Schule zu besuchen. Diese Kinder können im „Home Office“ bleiben. Trifft diese Situation auf Ihr Kind zu, bitten wir Sie, zeitnah Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen.

Das Kultusministerium hat einen Leitfaden für Schulen herausgegeben, der die Schule darin unterstützt, die Phasen des Lernens in der Schule und des Lernens zu Hause zu organisieren und möglichst effektiv umzusetzen.

Anhand dieses Leitfadens werden wir als Team die konkreten Planungen für die Öffnung unserer Schule gewissenhaft und sorgsam vorbereiten. Sobald diese Planungen abgeschlossen sind, informieren wir Sie hierüber.

Wichtiger Hinweis: Ab dem 22.04.2020 ist das Lernen zu Hause nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend. Es wird also notwendig sein, Phasen des häuslichens Lernens einzurichten. Diese Phasen können den normalen Unterricht natürlich nicht gleichwertig und vollumfänglich ersetzen, denn Sie als Eltern sind keine „Hilfslehrer“. Stellen Sie daher nicht zu hohe Erwartungen an Ihre Kinder und an sich selbst. Selbstverständlich dürfen Sie Ihre Kinder gerne begleiten und unterstützen!

Ermutigen Sie Ihre Kinder aber auch, Kontakt mit den Lehrkräften aufzunehmen, wenn es Fragen gibt oder Hilfe benötigt wird. Die Lehrkräfte werden wöchentliche „Sprechstunden“ für Ihre Kinder und für Sie anbieten. Nähere Informationen hierzu, zu den Lernplänen und Aufgaben für Ihre Kinder sowie zum Feedback und zur Leistungsbewertung erhalten Sie am Anfang der nächsten Woche von den Klassenlehrkräften.

Wertvolle Tipps zur Umsetzung des häuslichen Lernens erhalten Sie auch in folgendem Leitfaden vom Kultusministerium:

Leitfaden zum häuslichen Lernen für Eltern, Schülerinnen und Schüler

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Klassenlehrkraft oder an die Schulleitung.

Herzliche Grüße und alles Gute

Marike Vennegeerts, Schulleiterin

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NEU: Verlängerung der Schulschließung bis zum 03. Mai 2020 (Stand: 16.04.2020)

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil bittet die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen noch um Geduld, was die Wiederaufnahme des Schul- und Kitabetriebes anbelangt: „Ich kann mir vorstellen, dass viele von Euch froh wären, wenn Kitas und Schulen schon bald wieder öffnen würden. Leider werden wir aber erst in zweieinhalb Wochen mit einigen wenigen Klassenstufen beginnen können und die Kleineren müssen länger warten als die Größeren. Ich hoffe, dass wir bei einem günstigen Verlauf dann nach und nach diese Angebote ergänzen können.“ (Presseinformation Niedersächsische Staatskanzlei vom 15.04.2020)

Liebe Eltern, ab dem 4. Mai 2020 sollen die Schulen schrittweise geöffnet werden. Wie das konkret an der Grundschule umgesetzt werden soll, ist noch nicht bekannt. Fest steht, dass auch ab dem 04. Mai noch kein gewohnter Unterrichtsalltag stattfinden wird.

Sobald uns nähere Informationen vom Kultusministerium und der Landesschulbehörde zum weiteren Vorgehen im Rahmen der verlängerten Schulschließung bekannt sind, werden wir Sie darüber informieren. Bis dahin nutzen Sie für das „Homeschooling“ gerne die Angebote, die wir Ihren Kindern zu Beginn der Schulschließung haben zukommen lassen. Weitere Ideen für das Lernen zu Hause finden Sie auch auf der Seite des Niedersächsischen Bildungsservers: Lernen-zu-hause-eine-Ideensammlung

Herzliche Grüße und alles Gute wünscht das Team der Grundschule Osterwald

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NEU: Wie es für die Schulen ab dem 20. April 2020 weitergeht, entscheidet sich in der kommenden Woche (Stand: 09.04.2020)

In einem Schreiben des Kultusministers an die Schulen in Niedersachsen vom 09. April 2020 erklärt Minister Tonne:

„Wie angekündigt, wird in der kommenden Woche die aktuelle Gesundheitslage eingeschätzt und auf dieser Grundlage dann entschieden, ob und wie die Schule ab dem 20. April wieder beginnen kann. Wir wollen möglichst viel im Gleichklang mit anderen Bundesländern entscheiden, gleichwohl bis Mitte der Woche eine Entscheidung haben.“

Liebe Eltern, sobald nähere Informationen bekannt sind, werden wir diese auf unserer Homepage veröffentlichen.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben gesegnete Ostertage!

Das Team der Grundschule Osterwald 🙂

 

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NEU: Aktualisierung Informationen zur Notbetreuung (Stand: 31.03.2020)

Zu den in der Rundverfügung der Landesschulbehörde (4/2020) genannten „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z.B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel).

Darüber hinaus sind Härtefallregelungen (wie z. B. etwa drohende Kündigung) zu berücksichtigen.

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Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten!

Zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus bleiben auf Anordnung des niedersächsischen Kultusministeriums ab Montag, 16. März 2020 bis zum 18.04.2020 alle Schulen in Niedersachsen und damit auch die Grundschule Osterwald  geschlossen.

Laut Rundverfügung 4/2020 der Landesschulbehörde vom 13.03.2020 ist für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 vom 16.03. –  17.04.2020 eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr durch die Schulen zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Darüber hinaus sind Härtefallregelungen (wie z.B. etwa drohende Kündigung) zu berücksichtigen. In diesem Fall bitte Kontakt mit der Schulleitung aufnehmen.

NEU: Es können auch Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.

NEU: Auch während der Osterferien wird eine Notbetreuung angeboten. Für die Sicherstellung der Notbetreuung sind die Lehrkräfte und gegebenenfalls pädagogische Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter zuständig.

NEU (31.03.2020): Zu den in der Verfügung der Landesschulbehörde genannten „kritischen Infrastrukturen“ sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z.B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel).

Grundsätzlich gilt weiterhin: die Notbetreuung ist auf das zwingend Notwendigste zu begrenzen.

 

Presseinformation des niedersächsischen Kultusministeriums

Anmeldeverfahren zur Notbetreuung an der Grundschule Osterwald

Wenn Sie Notbetreuung benötigen, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit der Schulleitung auf:

telefonisch: 05941/8217 (Rufumleitung ist eingerichtet)

per Mail: info@grundschule-osterwald.de

Nutzen Sie zur Anmeldung bitte zusätzlich das  Anmeldeformular der Samtgemeinde Neuenhaus und lassen es der Schule ausgefüllt zukommen.

Notbetreuung-Anmeldeformular-Samtgemeinde.pdf

 

Herzliche Grüße und alles Gute

M. Vennegeerts, Schulleiterin

 

Der Unterricht beginnt wieder am Montag, 20. April 2020.