Im ersten Schuljahr lernen die Kinder die Druckschrift. Hier kommt es auf die richtige Schreibrichtung und das richtige Schreiben in der Lineatur an. Nach der Druckschrift lernen und üben die Kinder – in der Regel zu Beginn des 2. Schuljahres – eine verbundene Schrift. Bei uns ist das die „Vereinfachte Ausgangsschrift“. Aus der Schreibschrift entwickeln
Schul-ABC
Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und ihre Vertreter bilden den Schulelternrat. Er tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr. Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen und muss bei grundsätzlichen Entscheidungen, die die Organisation der Schule oder die Leistungsbewertung betreffen, informiert werden. In einzelnen Punkten hat der Schulelternrat ein Mitbestimmungsrecht (siehe hierzu: Leitfaden zur
Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist Träger der Schülerbeförderung. Diese Aufgabe beinhaltet die Koordination des Linienangebotes zwischen Schulen, Eltern und Verkehrsunternehmen. Die Abteilung bearbeitet die Anspruchsberechtigung auf Beförderung zur Schule. Dabei erfolgt die Prüfung, ob die Beförderung mit dem Linienverkehr erfolgen kann oder ob eine Einzelbeförderung eingerichtet werden muss. Den Antrag auf Schülerbeförderung können Sie online
Alle vier Jahre findet im Anschluss an eine Projektwoche ein großes Schulfest statt. Die Feier wird gemeinsam vom Kollegium und den Elternvertretern geplant und organisiert.
Am Anfang eines neuen Schuljahres erhalten alle Kinder für 4,00 € einen Schulplaner. Dort tragen die Kinder ihre Hausaufgaben ein. Die Lehrer notieren dort aber auch kurze Mitteilungen an Sie und weisen z.B. auf fehlende Materialien hin. Schauen Sie also bitte regelmäßig den Schulplaner Ihres Kindes nach. Sie können dort auch (im hinteren Teil) eine
Die Schüler der Klassen 2 und 3 haben jeweils 2 Stunden im Block pro Woche Schwimmunterricht. Dieser findet im Dinkelbad in Neuenhaus statt. Im Unterricht können die Schwimmabzeichen Seepferdchen, Bronze und Silber erworben werden. Nähere Informationen zu den Schwimmabzeichen sowie zu den Bestimmungen im Schwimmunterricht können Sie dem Schulplaner sowie demnächst auch unserer Homepage entnehmen.
Unsere Sekretärin ist Frau Achteresch. Sie ist montags von 10.15 – 12.30 Uhr und mittwochs von 8.00 – 12.30 Uhr erreichbar.
Die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse erhalten über die Aktion „Gelber Engel“ der ADAC-Stiftung Sicherheitswesten. Diese dürfen sie behalten. Diese Westen sollten dann vor allem in der dunklen Jahreszeit getragen werden, so dass die Kinder für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sind.
In den großen Pausen können sich alle Kinder Spielsachen (z.B. Fahrzeuge, Schippen) aus dem Spielehäuschen ausleihen. Die Ausleihe wird von den Klassen 3 und 4 organisiert. Beim Hüpfen mit den Hüpfstangen muss immer ein Kopfschutz, d.h. Helm, getragen werde. Diese können also nur mit Helmausrüstung ausgeliehen werden.
Einmal im Jahr finden entweder Bundesjugendspiele (Jahrgang 3 und 4) oder ein Sport- und Spielefest statt.
Am Sportunterricht darf Ihr Kind nur in passender Kleidung teilnehmen, um eine Verletzungsgefahr auszuschließen. Lange Haare müssen zusammengebunden werden, feste Turnschuhe sind verpflichtend und im Sport- und Schwimmunterricht darf kein Schmuck getragen werden. Bitte ziehen Sie Ihren Kindern an „Sporttagen“ keine Strumpfhosen an, um das Umziehen zu erleichtern und lassen Sie den Schmuck zu Hause.
Die Schüler der Klassen 1 und 4 haben jeweils 2 Stunden pro Woche Sportunterricht in unserer Sporthalle direkt neben der Schule.
Alle Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache können schulische Sprachförderung erhalten. Diese findet in Einzelförderung in Kleingruppen statt und wird je nach Stundenplan parallel zum Unterricht oder im Anschluss an den Unterricht erteilt. Für zugezogene Schülerinnen und Schüler, die nicht über Deutschkenntnisse verfügen, besteht die Möglichkeit, Stunden für außerschulische Sprachförderung bei der VHS zu beantragen. Diese
Zu Beginn jedes Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ihren Stundenplan. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Die Anzahl der Pflichtstunden für die Jahrgänge 1-4 umfasst: Klasse 1: 20 Stunden Klasse 2: 22 Stunden Klasse 3: 26 Stunden Klasse 4: 26 Stunden